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   BVerwG, 12.03.1964 - III C 24.63   

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https://dejure.org/1964,523
BVerwG, 12.03.1964 - III C 24.63 (https://dejure.org/1964,523)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1964 - III C 24.63 (https://dejure.org/1964,523)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1964 - III C 24.63 (https://dejure.org/1964,523)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 129
  • AS 18, 129
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.06.1963 - IV C 190.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1964 - III C 24.63
    Demgemäß hat der IV., ebenfalls mit der Bearbeitung von Lastenausgleichssachen befaßte Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 19. Juni 1963 - BVerwG IV C 190.62 - (NJW 1963 S. 2139 = ZLA 1963 S. 315) ausgesprochen, der Verlust gesetzlicher Unterhaltsansprüche einer geschiedenen Ehefrau sei nicht feststellungsfähig, und zwar selbst dann nicht, wenn diese Ansprüche privatrechtlich oder durch Prozeßvergleich auf bestimmte Geldleistungen festgelegt worden seien.
  • BVerwG, 28.12.1957 - IV B 80.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1964 - III C 24.63
    Wie der IV. Senat in seinem Beschluß vom 28. Dezember 1957 - BVerwG IV B 80.56 - (ZLA 1958 S. 52 = IFLA 1958 S. 121) mit Recht ausgeführt hat, entspricht, der im Lastenausgleichsgesetz verwendete Begriff des Wirtschaftsguts dem gleichen Begriff des Bewertungsrechts.
  • BVerwG, 08.07.1965 - III B 26.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

    Bestätigung von BVerwGE 18, 129.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts widerspreche auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 12. März 1964 - BVerwG III C 24.63 -, da es eine Schadensfeststellung abgelehnt habe, obwohl ein neues Schuldverhältnis begründet worden sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in dem von der Beschwerdeführerin zitiertenUrteil vom 12. März 1964 - BVerwG III C 24.63 - (BVerwGE 18, 120) grundsätzlich die Frage geklärt, unter welchen Umständen ein Unterhaltsanspruch trotz seiner gesetzlichen Grundlage dennoch ein Wirtschaftsgut darstellen kann, dessen Verlust feststellungsfähig ist.

  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 44.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß ein Rentenanspruch, der auf einer gesetzlichen Unterhaltspflicht beruht (§ 68 Ziff. 5 Buchst. a BewG), kein privatrechtlicher geldwerter Anspruch im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG ist, und zwar auch dann nicht, wenn der Anspruch privatrechtlich oder durch Prozeßvergleich auf bestimmte Geldleistungen festgelegt ist (Beschluß vom 28. Dezember 1957 - BVerwG IV B 80.56 - [RLA 1958, 59]; Urteile vom 19 ... Juni 1963 - BVerwG IV C 190.62 - [ZLA 1963, 315] und vom 12. März 1964 - BVerwG III C 24.63 - [BVerwGE 18, 129]).

    Das ist nach der Rechtsprechung des Senats der Fall, wenn durch die Vereinbarung außerhalb der gesetzlichen Unterhaltspflicht - etwa neben oder anstelle derselben - ein von der gesetzlichen Unterhaltspflicht gelöstes neues selbständiges Recht des Gläubigers begründet worden ist, das von der Leistungsfähigkeit des Schuldners und der Bedürftigkeit des Gläubigers nicht abhängig ist (Urteil vom 12. März 1964 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 16.02.1967 - III C 174.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Verlust eines Rentenanspruchs, der gegen die Erben des geschiedenen Ehegatten gerichtet war, als Ostschaden (Fortführung von BVerwGE 18, 129).

    In BVerwG III C 24.63 - Urteil vom 12. März 1964 - (BVerwGE 18, 129) ist dies für den Fall bejaht worden, daß im Wege der Schuldumschaffung statt des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs eine Rente vereinbart worden ist, deren Gewährung nicht von der Leistungsfähigkeit des Schuldners und der Bedürftigkeit des Gläubigers abhängig war.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.10.1988 - 10 C 27/87
    Dies hat der erkennende Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 01. März 1983, AS 18, 129 und vom 17. August 1983 - 10 C 40/82 - im einzelnen ausgeführt.

    Von daher werden ihrem Recht auf Eigenentwicklung als Bestandteil ihrer Planungshoheit inhaltlich Grenzen gesetzt; denn anderenfalls stünde zu befürchten, daß die zentralen Orte durch den Abzug "lukrativer" Einrichtungen in benachbarte Gemeinden in ihrer Steuer- und Wirtschaftskraft ausbluten und folglich kaum noch in der Lage sein würden, die übrigen kostenintensiven Einrichtungen der Daseinsvorsorge - wie z.B. im Gesundheits-, Schul- und Sportwesen sowie im kulturellen Bereich - bereitzustellen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01. März 1983, aaO.).

  • BVerwG, 28.01.1965 - III C 133.63
    Zur Frage, ob und unter welchen Umständen eine zwischen geschiedenen Eheleuten getroffene Unterhaltsvereinbarung zu Ansprüchen führen kann, die einer Schadensfeststellung zugänglich sind (Fortsetzung der Rechtsprechung des Urteils vom 12. März 1964 - BVerwG III C 24.63 -).

    Der Beteiligten ist zwar darin zuzustimmen, daß ein Rentenanspruch, der auf einer gesetzlichen Unterhaltspflicht beruht, kein privatrechtlicher geldwerter Anspruch im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG ist, und zwar auch dann nicht; wenn der Anspruch privatrechtlich oder durch Prozeßvergleich auf bestimmte Geldleistungen festgelegt worden ist (vgl. hierzu Beschluß vom 28. Dezember 1957 - BVerwG IV B 80.56 - [ZLA 1958 S. 52 = RLA 1958 S. 59] , Urteile vom 19. Juni 1963 - BVerwG IV C 190.62 - [NJW 1963 S. 2139 = ZLA 1963 S. 315] und vom 12. März 1964 - BVerwG III C 24.63 - [BVerwGE 18, 129]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 10 C 12780/90

    Antragsbefugnis einer Gemeinde in Normenkontrollverfahren; Gebot interkommunaler

    Als solche gemeindenachbarschützende Regelung muß nach Auffassung des erkennenden Senats die Ausweisung als zentraler Ort angesehen werden, weil die einzelne Gemeinde hierdurch aus der Vielzahl der übrigen Gemeinden ohne zentralörtliche Bedeutung herausgehoben und damit besonders begünstigt wird" (vgl. OVG Rh-Pf vom 01. März 1983 - 10 C 24/82 -, AS 18, 129; vom 17. August 1983 - 10 C 40/82 - und vom 19. Oktober 1988 - 10 C 27/88 -).
  • BVerwG, 08.07.1965 - III C 44.64

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat darüber hinaus im Urteil vom 12. März 1964 - BVerwG III C 24.63 - aber dahin erkannt, daß eine zwischen geschiedenen Eheleuten getroffene Unterhaltsvereinbarung dann zu einem der Schadensfeststellung zugänglichen Anspruch führen kann, wenn durch die Vereinbarung außerhalb der gesetzlichen Unterhaltspflicht - etwa neben oder anstelle derselben - ein von der gesetzlichen Unterhaltspflicht gelöstes neues selbständiges Recht des Gläubigers begründet worden ist.
  • BVerwG, 30.06.1964 - III C 181.62

    Nachweis der Zusicherung einer lebenslänglichen Versorgung - Formbedürftigkeit

    Gesetzliche Unterhaltsansprüche, die im übrigen nicht feststellungsfähig wären (Urteile vom 12. März 1964 - BVerwG III C 24.63 - und vom 19. Juni 1963 - BVerwG IV C 190.62 -), oder erbrechtliche Ansprüche standen ihr weder gegen Frau C ... von N ... noch gegen Frau R ... Sp ... zu.
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